Die Gründer der FIVA (Féderation Internationale des Véhicules Anciens), zu denen auch der ASC-Deutschland zählt, waren sich bei der Gründung vor sehr vielen Jahren bereits darüber einig, dass es besondere international gültige Bewertungs-Standards für Fahr- zeuge geben muss, die älter als 30 Jahre sind.
Zum Einen um die Historie und Authentizität eines Fahrzeuges zu beurteilen. Zum Anderen um damit einen Nachweis für die Anerkennung historischer Fahrzeuge als tech- nisches Kulturgut langfristig zu belegen, damit notwendige gesetzliche Ausnahme- / Sonder- regelungen zur Teilnahme am allgemeinen öffentlichen Straßen- verkehr geschaffen werden und für die Zukunft gesichert bleiben. Und des Weiteren auch um eine klare Abgrenzung zwischen authentischen historischen Fahrzeugen auf der einen Seite und den vielen Nachbauten im Retro-Design auf der anderen Seite zu schaffen.
Ein Fahrzeug, das vor wenigen Jahren aus Neuteilen aufgebaut wurde und nur optisch identisch mit einem Originalfahrzeug ist, kann wohl in gar keinem Fall als „technisches und schützenswertes
Kulturgut“ bezeichnet werden. Viel- mehr gefährden diese Nachbauten, solange sie nicht als „Neubauten" gegenüber den authentischen Fahrzeugen identifiziert werden können, den notwendigen Fort- bestand von Sonderregelungen für historische Fahrzeuge im Straßen- verkehr. Außerdem wird es über den Zeitablauf immer schwieriger werden, Nachbauten und Original-Fahrzeuge auseinanderzuhalten, was zu Wertverlusten bei den Originalen führen wird. Bzw. zu einer grotesken Überbewertung bei den Nachbauten.
Insofern ist es vollkommen richtig und notwendig, dass der ASC- Deutschland mit seinen Landes- gruppen eine Grundsatzent- scheidung getroffen hat, zukünftig in Bewerberfeldern bei Veranstal- tungen nach Fahrzeugen mit und ohne FIVA-ID-CARDs zu unter- scheiden und auch getrennte Wertungen vorzunehmen. Teilweise wird es auch Veranstaltungen geben, auf denen nur Fahrzeuge mit FIVA-ID-CARDs zugelassen sind. Beispielhaft „The ASC-Trophy“ anlässlich des internationalen Oldtimer Grand Prix auf dem Nürburgring.
Die FIVA-ID-Card ist seit Jahren und sicherlich auch für die Zukunft das einzige Instrument zur Beurteilung
der Authentizität eines Fahrzeuges auf Grund des einheitlichen, inter- nationalen Standards.
Die Lizenz zum Ausstellen einer FIVA-ID-Card in Deutschland hat der ADAC. Umfangreiche Informationen und insbesondere auch die Antrags- unterlagen für eine FIVA-ID-Card findet man im Internet unter „FIVA-ID-Card“.
Wer ein Fahrzeug besitzt, das mindestens 30 Jahre alt ist, sollte in jedem Fall eine FIVA-ID-CARD beantragen. Dann zeigt sich auch, wie spannend es ist, sich einmal intensiv mit der Historie des eigenen Fahrzeuges zu beschäftigen und diese zu recherchieren.
Es kann sein, dass es etwas länger dauert, bis die FIVA-ID-CARD vom ADAC ankommt. Das liegt aktuell noch an personellen Engpässen in der zuständigen Classic-Abteilung beim ADAC. Der ASC ist mit der Geschäftsführung vom ADAC im Dialog, die Abläufe zu verbessern. Für die nächste Zeit reicht jedoch der bestätigte FIVA-Antrag auch als Nachweis, um eine Zulassung bei der Nennung zu erhalten.
Beantragen Sie eine FIVA-ID-Card zur Dokumentation der Authentizität und nachhaltigen Werterhaltung Ihres Oldtimers!
Bei Fragen zur FIVA-ID-Card stehen die technischen Referenten unserer Landesgruppen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.
Text: C.Willems
Wie erlange ich die FIVA-ID-Card?
1.
Unter dem Link ADAC FIVA-ID-Card finden Sie das Antragsformular “Application for FIVA Identity Card” dieses können Sie runterladen und direkt auf Ihrem Computer ausfüllen. Bitte beachten Sie, dass die Amtssprache der FIVA Englisch ist, und somit der Antrag entsprechend auszufüllen ist. Gerne ist unser techn. Referent hierbei behilflich. Um die Geschichte Ihres Wagens zu dokumentieren hat es sich als hilfreich erwiesen, einen tabellarischen Lebenslauf Ihres Fahrzeugs zu erstellen. Dieses erleichtert dem ASC und ADAC die Überprüfung der Historie.
2.
Der Lebenslauf sollte alle Besitzerwechsel und wesentliche Veränderungen des Fahrzeuges beinhalten. Auch historische Sporterfolge sollten dokumentiert werden. Alle diese Zeiträume und Geschehnisse sollten durch entsprechende Nachweise belegt werden. Diese Nachweise sind dem Antrag beizufügen. Als Nachweis gelten Produktionszeugnisse der Hersteller, wie die z.B. von Jaguar, Porsche und Daimler-Benz. Bei nicht mehr existierenden Marken führen meist die Markenclubs diese Listen. Weiterhin geben Kfz-Briefe, Logbooks oder Titles Auskunft über die Vorbesitzer und den Besitzzeitraum. Viele Fahrzeuge sind auch in der Literatur vermerkt. Auch diese Literaturauszüge gelten als Nachweis. Sollten sich nun bei Ihrer Recherche Lücken auftun, so füllen Sie diese Zeiträume mit „unbekannt“ oder „unkown“ aus. Aus eigener Erfahrung hat sich gezeigt, dass sich manchmal durch Zufall einige dieser Lücken schließen lassen. Die Kurzfassung dieses Lebenslaufes wird dann später auf der Seite 4 der FIVA Idendity-Card zu finden sein.
3.
Weiterhin sind die aktuelle Zulassungsbescheinigung Teil I und II als Kopie dem Antrag beizufügen. Bei Fahrzeugen welche mit rotem O7er Kennzeichen zugelassen sind, ist eine Fotokopie des Fahrzeugscheinheftes und des Kaufvertrages beizulegen.
4.
Die beizufügenden Bilder müssen das Maß 9 x 13 aufweisen, da diese sonst nicht in das Passdokument passen. Außerdem sollte es sich um „ richtige“ Fotos handeln. Die Bilder müssen das Fahrzeug im ¾ Profil Lenkradseite mit dem derzeit amtl. Kennzeichen zeigen. Das Typenschild, die Motornummer sowie die Fahrgestellnummer sind ebenfalls zu fotografieren. Hier reichen dann Papierausdrucke aus.
5.
Zum Schluss wird das Fahrzeug einem der FIVA Fahrzeugprüfer vorgeführt. Im Normalfall ist das der technische Referent der Landesgruppe. Hier werden dann alle Angaben, welche im Antrag gemacht wurden überprüft, dokumentiert und abgezeichnet.
6.
Nun gehen alle Unterlagen nebst dem Prüfprotokoll, welches der Fahrzeugprüfer ausfüllt, zum ADAC. Dieser stellt nach nochmaliger Prüfung der Unterlagen die FIVA-Idendity- Card aus. Hier gilt, je ausführlicher und vollständiger das Fahrzeug dokumentiert ist, umso schneller kann mit der Ausstellung der FIVA-ID-Card gerechnet werden.
7.
Kosten: Für ADAC Mitglieder kostet die FIVA IDC 125,00 €. Für nicht ADAC Mitglieder 200,00 €.Für ASC-Mitglieder 100,00 €, für ADAC und ASC-Mitglieder 80,00 €
Die Prüfung durch den Wagenpassprüfer ist für Mitglieder der ASC Landesgruppen kostenfrei, sofern alle Unterlagen komplett sind und die Prüfung im Hause der Technischen Referenten stattfindet.
Sollte zusätzlicher externer Rechercheaufwand notwendig sein oder die Prüfung an einem anderen Ort stattfinden, so werden diese Kosten gesondert zu vergüten sein.
Text: R.Schramm